Akademik

exklusiv
ausersehen; gewählt; auserlesen; ausgewählt; ausgesucht; erwählt; erlesen; exquisit; auserwählt; ausschließlich; alleinig

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ex|klu|siv [ɛksklu'zi:f] <Adj.>:
als vornehm, vorzüglich, anspruchsvoll o. ä. geltend; höchsten Ansprüchen genügend und dabei meist bestimmten Zwecken, Dingen vorbehalten, auf bestimmte Personen beschränkt, nur wenigen zugänglich:
ein exklusiver Zirkel; ein exklusives Modell, Restaurant; exklusiv leben; einer Zeitung exklusiv (aufgrund einer Vereinbarung nur ihr allein) über etwas berichten.
Syn.: fein, gehoben, gewählt, nobel (geh.), vornehm.

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ex|klu|siv 〈Adj.〉
1. ausschließend
2. (gesellschaftl.) abgeschlossen, abgesondert
3. unnahbar
4. sehr vornehm
● eine \exklusive Gesellschaft; ein \exklusiver Kreis; ein \exklusives Restaurant [<engl. exclusive „sich absondernd“; zu lat. excludere „ausschließen“]

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ex|klu|siv <Adj.> [engl. exclusive < (m)frz. exclusif < mlat. exclusivus, zu lat. excludere, aus: ex = (her)aus u. claudere, Klause]:
1. (bildungsspr.)
a) sich [gesellschaftlich] abschließend, abgrenzend, abhebend [u. daher in der allgemeinen Wert-, Rangeinschätzung hochstehend]:
ein -er Zirkel;
die -e (vornehme) Gesellschaft;
e. leben;
b) höchsten Ansprüchen genügend, [vornehm u.] vorzüglich, anspruchsvoll:
ein -es Modell;
ein -es Restaurant;
e. speisen.
2. ausschließlich einem bestimmten Personenkreis od. bestimmten Zwecken, Dingen vorbehalten, anderen [Dingen] nicht zukommend:
eine -e [Theater]aufführung;
einer Zeitung e. (aufgrund einer Vereinbarung ihr allein) über etw. berichten.

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exklusiv
 
[zu lateinisch excludere, exclusum »ausschließen«\], bildungssprachlich für: 1) sich gesellschaftlich abschließend, abhebend (und daher hoch stehend in der allgemeinen Wert- und Rangeinschätzung); 2) höchsten Ansprüchen genügend, vorzüglich; 3) ausschließlich einem bestimmten Personenkreis oder bestimmten Dingen, Zwecken vorbehalten, nicht allen zugänglich.

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ex|klu|siv <Adj.> [engl. exclusive < (m)frz. exclusif < mlat. exclusivus, zu lat. excludere, ↑exkludieren]: 1. (bildungsspr.) a) sich [gesellschaftlich] abschließend, abgrenzend, abhebend [u. daher in der allgemeinen Wert-, Rangeinschätzung hoch stehend]: ein -er Zirkel; die -e (vornehme) Gesellschaft; e. leben; Die 2. Tischzeit ist eigentlich immer die -ere (Konsalik, Promenadendeck 28); b) höchsten Ansprüchen genügend, [vornehm u.] vorzüglich, anspruchsvoll: ein -es Modell; Kennzeichen beider Modelle ist die -e Ausstattung (Augsburger Allgemeine 6./7. 5. 78, XVII); Sammler wertvoller Erstausgaben sollten sich die vorliegende -e Edition ... nicht entgehen lassen (NJW 19, 1984, 1 099); ein -es Restaurant; e. speisen. 2. ausschließlich einem bestimmten Personenkreis od. bestimmten Zwecken, Dingen vorbehalten, anderen [Dingen] nicht zukommend: eine -e [Theater]aufführung; Genervt vom Trubel im Internet, steigen Physiker, Mathematiker und Philosophen aus und gründen Internet 2, ein neues, -es Hochgeschwindigkeitsnetz, zu dem nicht jeder Zugang erhält (Woche 7. 2. 97, 16); das sind die -en (keinem anderen System zukommenden, einzigartigen) Vorteile dieses Systems; einer Zeitung e. (aufgrund einer Vereinbarung ihr allein) über etw. berichten; die Zeitung berichtet e. (als Einzige).

Universal-Lexikon. 2012.