Konkụrsrecht,
Insolvẹnzrecht, die Rechtsnormen, die bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Schuldners das Verfahren zur Liquidation und möglichst gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger, unter Umständen aber auch zur Schuldenbereinigung und Sanierung regeln. Neben den Vorschriften über den Konkurs zählt zum Insolvenzrecht auch das Recht des Vergleichsverfahrens zur Abwendung des Konkurses. Die am 1. 1. 1999 in Kraft tretende Insolvenzordnung regelt anstelle von Konkurs und Vergleich ein einheitliches Insolvenzverfahren.
Universal-Lexikon. 2012.