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konstitutive Wirkung
konstitutive Wirkung,
 
die rechtsbegründende, rechtsaufhebende oder rechtsgestaltende Wirkung einer Handlung. Rechtsbegründend und damit konstitutiv ist z. B. die Eintragung eines nichtwirtschaftlichen Vereins in das Vereinsregister, der dadurch erst Rechtsfähigkeit erlangt.

Universal-Lexikon. 2012.