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Ge|hil|fe [gə'hɪlfə], der; -n, -n, Ge|hil|fin [gə'hɪlfɪn], die; -, -nen (geh.):1. Person, die einer anderen bei etwas hilft:
er war der Gehilfe des Leuchtturmwärters.
Zus.: Bürogehilfe, Bürogehilfin.
2. (Rechtsspr.) Person, die zu einer Straftat Beihilfe leistet:
bei dem Raubüberfall war sie die Gehilfin des Täters.
Syn.: ↑ Handlanger (abwertend), ↑ Handlangerin (abwertend), ↑ Komplize (abwertend), ↑ Komplizin (abwertend), ↑ Kumpan (abwertend), ↑ Kumpanin (abwertend).
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Ge|hịl|fe 〈m. 17〉
1. jmd., der einem andern (bei der Berufsarbeit) hilft, Mitarbeiter, Helfer (Anwalts\Gehilfe; Steuer\Gehilfe)
2. 〈bei Handwerkern〉 Geselle
3. 〈Rechtsw.〉 jmd., der einen anderen bei einer rechtswidrigen Tat unterstützt
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1. jmd., der nach beendeter Lehrzeit die Gehilfenprüfung bestanden hat.
2. (geh.) jmd., der einem anderen bei der Arbeit hilft; Helfer:
sein Bruder war ihm beim Bau des Hauses ein nützlicher G.
3. (Rechtsspr.) jmd., der zu einer Straftat Beihilfe leistet; Komplize.
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Gehilfe,
1) Berufsbildung: traditionelle Bezeichnung für einen erfolgreichen Absolventen einer kaufmännischen Berufsausbildung, entsprechend dem Gesellen bei den handwerklichen beziehungsweise dem Facharbeiter bei den industriellen Ausbildungsberufen; auch Kurzbezeichnung für Berufe (z. B. Bürogehilfe).
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Ge|hịl|fe, der; -n, -n [mhd. gehelfe, ahd. gehelfo, zu ↑Hilfe]: 1. jmd., der nach beendeter Lehrzeit die Gehilfenprüfung bestanden hat. 2. (geh.) jmd., der einem anderen bei der Arbeit hilft; Helfer: sein Bruder war ihm beim Bau des Hauses ein nützlicher G. 3. (Rechtsspr.) jmd., der zu einer Straftat Beihilfe leistet; Komplize.
Universal-Lexikon. 2012.