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Steuer
Lenkrad; Lenker; Steuerrad; Abgabe; Zoll; Steuerruder; Ruder

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1Steu|er ['ʃtɔy̮ɐ], das; -s, -:
Vorrichtung an Fahrzeugen, mit der man die Richtung der Fahrt regelt:
das Steuer eines Schiffes; am Steuer sitzen (ein Fahrzeug führen).
Syn.: Lenkstange.
  2Steu|er ['ʃtɔy̮ɐ], die; -, -n:
gesetzlich festgelegter Teil der Einnahmen, den man an den Staat zahlen muss:
Steuern zahlen; Alkohol wurde mit einer neuen Steuer belegt.
Syn.: Abgabe.
Zus.: Branntweinsteuer, Einkommen[s]steuer, Erbschaft[s]steuer, Kraftfahrzeugsteuer, Lohnsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Umsatzsteuer, Vergnügung[s]steuer, Vermögen[s]steuer.

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Steu|er
I 〈n. 13
1. Vorrichtung zum Lenken
2. 〈Sinnbild für〉 Leitung, Führung
● am \Steuer sitzen ein Auto steuern; am \Steuer stehen ein Schiff steuern; das \Steuer (der Regierung o. Ä.) fest in der Hand haben
II 〈f. 21vom Staatsbürger zu leistende Abgabe (Einkommen\Steuer, Lohn\Steuer, Mehrwert\Steuer, Tabak\Steuer, Vermögens\Steuer) ● \Steuern hinterziehen; \Steuern zahlen; hohe \Steuern; eine Sache mit einer \Steuer belegen
[<spätmhd. stiure, ahd. stiuraStütze; Steuerruder, Schiffsheck“ <mnddt. stur(e) „Steuerruder“]

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1Steu|er , das; -s, - [aus dem Niederd. < mniederd. stur(e) = Steuerruder, urspr. = lange Stange zum Staken u. Lenken eines Schiffes, eigtl. = Stütze, Pfahl, zu stauen, verw. mit 2Steuer]:
a) Vorrichtung in einem Fahrzeug zum 2Steuern (1 a) in Form eines Rades, Hebels o. Ä.:
das S. herumreißen, herumwerfen;
das S. übernehmen (jmdn. beim Steuern ablösen);
am/hinter dem S. sitzen, stehen;
Ü er hat das S. (die Führung) [der Partei] übernommen, fest in der Hand;
b) Ruder (2):
das S. halten, führen.
2Steu|er , die; -, -n [mhd. stiure, ahd. stiura = Stütze, Unterstützung; 1Steuer, eigtl. = Stütze, Pfahl, zu stauen, verw. mit 1Steuer]:
1. bestimmter Teil des Lohns, Einkommens od. Vermögens, der an den Staat abgeführt werden muss:
hohe -n;
direkte -n (Wirtsch.; Steuern, die derjenige, der sie schuldet, direkt an den Staat zu zahlen hat););
indirekte -n (Wirtsch.; Steuern, die im Preis bestimmter Waren, bes. bei Genuss- u. Lebensmitteln, Mineralöl o. Ä., enthalten sind);
-n [be]zahlen, erheben, hinterziehen, eintreiben, erhöhen;
der S. unterliegen;
etw. mit einer S. belegen;
die Unkosten von der S. absetzen.
2. <o. Pl.> (ugs.) Kurzf. von Steuerbehörde.

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I
Steuer
 
[mittelniederdeutsch stur(e) »Steuerruder«] das, -s/-, Fahrzeugtechnik: Vorrichtung zur Führung (Steuerung) eines Fahrzeugs, bei Räderfahrzeugen die Lenkstange oder das Lenkrad, bei Flugzeugen die Bedienungsteile (z. B. Steuerknüppel und Pedale) des Steuerwerks, bei Schiffen das Ruder.
II
Steuer
 
[althochdeutsch stiura »Stütze«, »Unterstützung«] die, -/-n, Finanzwissenschaft: Steuern.

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1Steu|er, das; -s, - [aus dem Niederd. < mniederd. stur(e) = Steuerruder, urspr. = lange Stange zum Staken u. Lenken eines Schiffes, eigtl. = Stütze, Pfahl, zu ↑stauen, verw. mit 2Steuer]: a) Vorrichtung in einem Fahrzeug zum 1Steuern (1 a) in Form eines Rades, Hebels o. Ä.: das S. [nach links] drehen; das S. herumreißen, herumwerfen; das S. übernehmen (jmdn. beim Steuern ablösen); am/hinter dem S. sitzen, stehen; jmdn. ans S. lassen; Ziethen setzte sich ans S. (Lentz, Muckefuck 179); man hatte ihm schon einmal den Führerschein entzogen ... wegen Trunkenheit am S. (Erné, Kellerkneipe 278); während ich hinter dem S. warte (Strauß, Niemand 215); jmdm. ins S. greifen; Ü er hat das S. (die Führung) [der Partei] übernommen, fest in der Hand; bis in unsere Gegenwart, in der die Arbeitenden, Verfolgten und Unterdrückten das S. ergriffen haben (Berger, Augenblick 42); b) Ruder (2): das S. halten, führen.
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2Steu|er, die; -, -n [mhd. stiure, ahd. stiura = Stütze, Unterstützung; 1Steuer, eigtl. = Stütze, Pfahl, zu ↑stauen, verw. mit 1Steuer]: 1. bestimmter Teil des Lohns, Einkommens od. Vermögens, der an den Staat abgeführt werden muss: staatliche, städtische -n; hohe, progressive -n; So kamen zu den ohnehin qualvoll drückenden -n noch diese „freiwilligen“ Umlagen hinzu (Thieß, Reich 306); direkte -n (Wirtsch.; Steuern, die derjenige, der sie schuldet, direkt an den Staat zu zahlen hat); indirekte -n (Wirtsch.; Steuern, die im Preis bestimmter Waren, bes. bei Genuss- u. Lebensmitteln, Mineralöl o. Ä., enthalten sind); Der Wagen steht auf dem Parkplatz, wo Adolf ihn Monate vorher abgestellt hat. S. (Kraftfahrzeugsteuer) und Versicherung laufen weiter (Chotjewitz, Friede 139); -n auf Kapitalerträge (Spiegel 18, 1989, 102); -n [be]zahlen, abführen, nachzahlen, erheben, einziehen, hinterziehen, eintreiben, erhöhen, senken; den Bürgern immer neue -n auferlegen; Viele konnten die S. nicht mehr aufbringen, die auf die Haltung von Hunden gelegt war (Feuchtwanger, Erfolg 345); Oft kam der Gerichtsvollzieher, weil Vater die S. nicht bezahlen konnte (Wimschneider, Herbstmilch 23); das Auto kostet 500 Mark S. im Jahr; der S. unterliegen; etw. mit einer S. belegen; Nach -n verbleibt ein verfügbarer Gewinn von ... (NZZ 30. 4. 83, 15); Dadurch soll bis 2005 die Umsatzrendite vor -n um fast ein Drittel auf 4,3 Prozent klettern, kündigt Vorstandschef Joachim Milberg an (FR 25. 6. 99, 17); die Unkosten von der S. absetzen. 2. <o. Pl.> (ugs.) kurz für ↑Steuerbehörde: bei der S. arbeiten; die Frau von der S. ist da.

Universal-Lexikon. 2012.