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verletzen
treffen (umgangssprachlich); beleidigen; kränken; (Vertrag) nicht einhalten; brechen; weh tun (umgangssprachlich); Schmerzen zufügen; verwunden; wehtun; brüskieren; vor den Kopf stoßen (umgangssprachlich)

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ver|let|zen [fɛɐ̯'lɛts̮n̩] <tr.; hat:
1. (jmdm.) eine Wunde beibringen:
ich habe ihn, mich an einem Nagel, beim Spülen, mit der Schere verletzt; mit dem ausrutschenden Messer habe ich mir die Hand verletzt; mehrere Arbeiter wurden schwer verletzt.
2. (jmdn.) in seinem Stolz treffen, ihn kränken:
seine Äußerung hatte sie sehr verletzt; eine verletzende Bemerkung.
Syn.: beleidigen, ins Herz treffen (ugs.), treffen, vor den Kopf stoßen (ugs.).

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ver|lẹt|zen 〈V. tr.; hat
1. verwunden, beschädigen
2. 〈fig.〉 kränken
● ich möchte Sie nicht \verletzen, aber ich muss Ihnen sagen, dass ... 〈fig.〉; jmds. Gefühle \verletzen jmds. G. nicht achten, nicht schonen, jmdn. kränken; sich den Kopf, die Hand \verletzen; seine Pflicht \verletzen seine P. nicht tun; jmds. Rechte \verletzen in jmds. R. eingreifen; \verletzend kränkend; in \verletzendem Ton; \verletzende Worte; er schwieg verletzt gekränkt [<mhd. verletzen „schädigen, verwunden“; → letzen]

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ver|lẹt|zen <sw. V.; hat [mhd. verletzen, zu letzen in der älteren, bes. landsch. Bed. »quälen, schädigen«]:
1. [durch Stoß, Schlag, Fall o. Ä.] eine Stelle am, im Körper beschädigen:
einen Menschen, sich v.;
ich habe mich mit der Schere, beim Holzhacken verletzt;
bei dem Unfall wurde er lebensgefährlich verletzt;
ich habe mich am Kopf verletzt;
ich habe mir das Bein verletzt;
sie war schwer, leicht verletzt.
2. jmdn. durch etw. kränken:
jmdn., jmds. Gefühle v.;
seine Bemerkung hat sie tief verletzt;
er fühlte sich in seiner Ehre verletzt;
<oft im Part.:> verletzende Worte;
verletzter Stolz, verletzte Eitelkeit, verletzte Eigenliebe;
in seiner Ehre verletzt sein;
verletzt schweigen.
3.
a) gegen etw. verstoßen:
ein Gesetz, das Briefgeheimnis v.;
den Anstand v.;
dieses Bild verletzt den guten Geschmack;
b) illegal überschreiten, in etw. eindringen:
die Grenzen eines Landes, den Luftraum eines Staats v.

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ver|lẹt|zen <sw. V.; hat [mhd. verletzen, zu ↑letzen]: 1. [durch Stoß, Schlag, Fall o. Ä.] eine Stelle am, im Körper beschädigen: einen Menschen, sich v.; ich habe mich mit der Schere, beim Holzhacken verletzt; bei dem Unfall wurde er lebensgefährlich verletzt; ich habe mich am Kopf verletzt; ich habe mir das Bein verletzt; sie war schwer, leicht verletzt; Er war ein Herr mit kurzen grauen Haaren, er ... schien aber tüchtig verletzt zu sein, wenigstens floss Blut aus dem Munde (Hesse, Steppenwolf 218); Ü Ein Ausspruch, der mich getroffen hat wie ein Messer, ist überhaupt nie gefallen; alle bezeugen es. Ich verletze mich an einem Wahn (Frisch, Montauk 140); Ein freundlicher heller Raum mit lustiger, leider an einigen Stellen durch verirrte Gewehrkugeln verletzter Tapete (Grass, Blechtrommel 275). 2. jmdn. durch etw. kränken: jmdn., jmds. Gefühle v.; seine Bemerkung hat sie tief verletzt; er fühlte sich in seiner Ehre verletzt; Es verletzt die Würde, sich zuzugeben, dass man misshandelt worden ist (Domin, Paradies 126); Wenn jemand, den sie liebt, an sich selber spart, so verletzt es ihre Liebe (Frisch, Montauk 182); <oft im Part.:> Sollte er besser gleich umkehren, nach dieser verletzend kameradschaftlichen Vertraulichkeit? (Kronauer, Bogenschütze 411); verletzende Worte; sich in verletzender Form äußern; verletzter Stolz, verletzte Eitelkeit, verletzte Eigenliebe; in seiner Ehre verletzt sein; verletzt schweigen. 3. a) gegen etw. verstoßen: ein Gesetz, ein Abkommen, das Briefgeheimnis v.; den Anstand v.; dieses Bild verletzt den guten Geschmack, meinen Schönheitssinn; ... ich darf doch nicht die einfachsten Regeln der Gastfreundschaft v. (Bieler, Bonifaz 165); Aufgabe des Gerichts ist es, zu klären, ... ob Regierungsrat Brombach seine »Dienstobliegenheiten« als Beamter und seine „Verschwiegenheitspflicht“ durch Weitergabe von Informationen verletzt hat (Dönhoff, Ära 38); Lafontaines quirlige Intelligenz verletzte die Spielregeln (natur 10, 1991, 41); Herr Müller unterstellt den Ärzten maßlose Forderungen ... sich an leidenden Mitmenschen zu bereichern und damit ihre ärztlichen Ideale zu v. (Freie Presse 14. 2. 90, 5); b) illegal überschreiten, in etw. eindringen: die Grenzen eines Landes, den Luftraum eines Staates v.

Universal-Lexikon. 2012.