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Kunst am Bau
Kunst am Bau
 
Anfang der 50er-Jahre wurde für Großbauten der öffentlichen Hand gesetzlich vorgeschrieben, dass ein prozentualer Anteil (meist 2 %) der Bausumme zur Anschaffung von Kunstobjekten zu verwenden sei. Die Koordination von Kunstschaffen und Verwaltungsvorschriften führte allerdings zunehmend zu Kontroversen über die »Kunst im öffentlichen Raum« (wie es jetzt in amtlichen Verlautbarungen heißt). Immer häufiger zeigte sich Ablehnung bei den Künstlern, die ihre Arbeit nicht den Zwängen und Bedürfnissen von Zweckbauten und schon gar nicht dem Kunstverständnis von Behörden unterwerfen wollten. - Gelegentlich bezeichnet man heute mit diesem Begriff in scherzhaft-ironischer Ausdrucksweise funktionsloses Beiwerk an einem Gebrauchsgegenstand, das man schlichtweg als »Schnickschnack« empfindet.

Universal-Lexikon. 2012.