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Anschaffung
Aneignung; Investition; Erwerb; Kauf; Erwerbung; Einkauf; Besorgung; Beschaffung

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An|schaf|fung ['anʃafʊŋ], die; -, -en:
a) das Anschaffen:
die Anschaffung eines Autos.
Syn.: Erwerb, Kauf.
Zus.: Neuanschaffung, Wiederanschaffung.
b) etwas, was angeschafft worden ist:
dieses Tafelsilber ist eine Anschaffung fürs Leben.
Syn.: Errungenschaft.

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Ạn|schaf|fung 〈f. 20Erwerbung, Kauf ● wir können keine großen \Anschaffungen machen

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Ạn|schaf|fung , die; -, -en:
a) das Anschaffen:
die A. eines Autos;
[größere, kleinere] -en machen;
b) etw., was sich jmd. angeschafft hat:
das Sofa ist unsere neueste A.

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Anschaffung,
 
jedes auf Erwerb von Eigentum an Wirtschaftsgütern gerichtete entgeltliche Rechtsgeschäft, durch das ein Wirtschaftsgut aus dem Vermögen des Veräußerers in das Vermögen des Erwerbers übergeht (z. B. Kauf, Tausch). Keine Anschaffungen sind Erwerb durch Schenkung, Erbschaft oder Aneignung.
 

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Ạn|schaf|fung, die; -, -en: a) das Anschaffen (1): die A. eines Autos; [größere, kleinere] -en machen; tausend Rubel für jeden für kleinere -en (Leonhard, Revolution 272); b) etw., was sich jmd. angeschafft (1) hat: dies Gemälde ist eine sehr wertvolle Anschaffung.

Universal-Lexikon. 2012.