Akademik

Landesgesetze
Landesgesetze,
 
im Bundesstaat die Gesetze eines Landes im Gegensatz zu den Gesetzen des Zentralstaates (Bundes). Die Kompetenz zum Erlass von Landesgesetzen ergibt sich in der Bundesrepublik Deutschland aus Art. 70 GG (Bundesgesetze, Deutschland [Staat und Recht], konkurrierende Gesetzgebung). Das Zustandekommen der Landesgesetze richtet sich nach den Landesverfassungen; in der Regel werden sie von den Landtagen beschlossen; in einigen Bundesländern können Landesgesetze auch aufgrund von Volksbegehren und Volksentscheid zustande kommen.

Universal-Lexikon. 2012.