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Landstraßen
Landstraßen,
 
die Straßen, die zusammen mit den Bundesfernstraßen und den Kreisstraßen das klassifizierte Straßennetz in Deutschland bilden. Offiziell werden die Landstraßen als Landesstraßen oder Staatsstraßen (Bayern) beziehungsweise Landesstraßen 1. Ordnung bezeichnet. Die Baulast der Landstraßen und Staatsstraßen (vorwiegend noch Fernverkehr) liegt bei den Ländern, die der Kreisstraßen (zwischen- oder überörtlicher Verkehr) bei den Landkreisen und kreisfreien Städten mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesfernstraßen in Gemeinden bis zu 80 000 Einwohner, für die nach dem Bundesfernstraßengesetz der Bund die Straßenbaulast trägt. - In Österreich werden die Verkehrsstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften (»Landesstraßen«) auch als Freilandstraßen bezeichnet, für die das jeweilige Bundesland zuständig ist. - In der Schweiz nennt man die Landstraßen auch Kantonsstraßen (in einigen Kantons »Staatsstraßen«); Bau und Unterhaltung obliegt den Kantonen.
 

Universal-Lexikon. 2012.