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Kon|voi [kɔn'vɔy̮], der; -s, -s:Verband von transportierenden Schiffen oder [militärischen] Fahrzeugen und die sie zu ihrem Schutz begleitenden Fahrzeuge:
der Konvoi wurde von feindlichen Fliegern beschossen.
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Kon|voi 〈[ -vɔı] m. 6〉
1. Geleitzug, Schiffsverband im Schutz von See- od. Luftstreitkräften
2. die See- od. Luftstreitkräfte selbst
● im od. unter \Konvoi fahren [<frz. convoi „Geleit“, in Aussprache u. Bedeutung „Kriegsschiffe zum Schutz einer Handelsflotte“ beeinflusst von engl. convoy; zu lat. cum „gemeinsam (mit)“ + via „Weg“]
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Kon|voi [auch: 'kɔn…], der; -s, -s [engl. convoy < frz. convoi = Geleit, zu: convoyer = begleiten]:
1. (bes. Militär) Verband von Schiffen od. Kraftfahrzeugen, der zusammen mit den ihn zu seinem Schutz begleitenden Fahrzeugen fährt.
2. Kolonne von zusammengehörenden hintereinanderfahrenden Fahrzeugen:
im K. fahren.
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Konvoi
[kɔn'vɔɪ, auch 'kɔnvɔɪ; französisch-englisch, eigentlich »Geleit«] der, -s/-s, Convoi [kɔ̃'vwa, französisch], eine durch Spezialschiffe geleitete Gruppe von Schiffen, z. B. Handelsschiffe im Geleit von Kriegsschiffen; auch auf von Truppen begleitete Transportkolonne zu Lande übertragen sowie allgemein auf (zusammengehörende) Fahrzeugkolonnen. - Der Konvoi wird im Seekriegsrecht als Einheit behandelt. Ein Konvoi neutraler Handels- und Kriegsschiffe darf von den Krieg Führenden angehalten und auf Banngut durchsucht werden. Ein Konvoi neutraler Handels- und Krieg führender Kriegsschiffe steht einem feindlichen Geleitzug gleich.
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Kon|voi [auch: '- -], der; -s, -s [engl. convoy < frz. convoi = Geleit, zu: convoyer = begleiten]: 1. (bes. Milit.) Schiffe od. Kraftfahrzeuge, die in einem Verband mit sie zu ihrem Schutz begleitenden Fahrzeugen fahren. 2. Kolonne von zusammengehörenden hintereinander fahrenden Fahrzeugen: im K. fahren; wir ... stiegen in zwei Sanitätsautos und fuhren, begleitet von einem K. von Mannschaftswagen, zum Gefängnistor hinaus (Hörzu 35, 1975, 20).
Universal-Lexikon. 2012.