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Lebensmittelfarbstoffe
Lebensmittelfarbstoffe,
 
durch die Zusatzstoff-Zulassungs-VO vom 22. 12. 1981 zur Beeinflussung der Farbe von bestimmten festgelegten Lebensmitteln zugelassene Zusatzstoffe; ihre Verwendung muss durch die Angabe »mit Farbstoff« kenntlich gemacht werden. Die Farbe eines Lebensmittels ist neben dem Aroma ein wichtiger Faktor bei der unbewussten Beurteilung eines Essgenusses. Die Verwendung von Lebensmittelfarbstoffen ist v. a. dann üblich, wenn das Lebensmittel unansehnlich ist (z. B. Süßwaren, Margarine) oder einen schwächeren Farbton hat, als es der Konsument erwartet (z. B. Fruchtsaftgetränke, Soßen). Bei der Einführung unkonventioneller Lebensmittel (z. B. aus Soja, Fermentationsprodukten) kann die Akzeptanz durch Lebensmittelfarbstoffe unterstützt werden. Über 80 % der Lebensmittelfarbstoffe werden zum Färben von Getränken und Süßwaren verwendet. Lebensmittelfarbstoffe müssen toxikologisch unbedenklich sein. Bevorzugt werden Lebensmittelfarbstoffe, die auch als natürliche Farbstoffe in Lebensmitteln vorkommen (Betanin, E 162). Unter den synthetischen, nicht in der Natur vorkommenden Lebensmittelfarbstoffen haben Azofarbstoffe die größte Bedeutung (zu den Lebensmittelfarbstoffen, die in Deutschland verwendet werden dürfen, E-Nummern). Grundnahrungsmittel dürfen nicht gefärbt sein. Lebensmittelfarbstoffe mit beschränktem Anwendungszweck (z. B. Stempelfarbe für Fleisch) sind durch eine C-Nummer gekennzeichnet, z. B. Methylviolett B (C 2), Naphtholgrün B (C 7).
 
Schon im Altertum wurden Lebensmittelfarbstoffe verwendet und zu Fälschungen missbraucht (z. B. bei Wein). In Deutschland wurde die Anwendung von Lebensmittelfarbstoffen durch das »Farbengesetz« von 1887 erstmals geregelt.

Universal-Lexikon. 2012.