Kirchenspaltung
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Schis|ma 〈[ʃı̣s-] od. [ sçı̣s-] n.; -s, Schịs|men od. Schịs|ma|ta〉 Spaltung der kirchlichen Einheit (in die griechisch-orthodoxe u. die römisch-katholische Kirche 1054 u. innerhalb der abendländischen Kirche 1378-1417); Sy Kirchenspaltung [<grch. schisma „Spaltung“]
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Schịs|ma [auch: 'sçɪsma ], das; -s, …men u. (selten:) -ta [spätmhd. sc(h)isma < kirchenlat. schisma < griech. schi̓sma = Spaltung, zu: schi̓zein = (zer)spalten, zersplittern] (Kirche):
a) Kirchenspaltung;
b) in der Weigerung, sich dem Papst, den ihm unterstehenden Bischöfen unterzuordnen, bestehendes kirchenrechtliches Delikt.
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Schịsma
[griechisch »Trennung«] das, -s/...men und (selten) -ta, Kirchengeschichte: Kirchenspaltung, d. h. eine von den Schismatikern in der Regel aus kirchenpolitischen Gründen und nicht aufgrund von Lehrdifferenzen vollzogene Spaltung der kirchlichen Einheit; im Verständnis der katholischen Kirche die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den dem Papst untergebenen Gliedern der Kirche (den Teilkirchen), nach katholischem Kirchenrecht ein Glaubensdelikt. - Die folgenreichsten Schismen der Kirchengeschichte sind das trotz Wiederannäherung bis heute bestehende Morgenländische Schisma (1054) und das Abendländische Schisma (1378-1417). Weitere Schismen waren das Schisma der Novatianer im 3. Jahrhundert (Novatian), das »Acacianische Schisma« im 5./6. Jahrhundert (Acacius von Konstantinopel) und das »Photianische Schisma« im 9. Jahrhundert (Photios). Die jüngsten Schismen der Kirchengeschichte sind das 1988 in der katholischen Kirche von dem suspendierten Bischof M. Lefebvre vollzogene Schisma und das 1992-98 innerhalb der bulgarisch-orthodoxen Kirche bestehende und 2000 erneut aufgebrochene Schisma.
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Schịs|ma [auch: 'sçɪsma], das; -s, ...men u. (selten:) -ta [spätmhd. sc(h)isma < kirchenlat. schisma < griech. schísma = Spaltung, zu: schízein = (zer)spalten, zersplittern]: 1. (Kirche) a) Kirchenspaltung: alle Versuche, das S. zu überwinden, scheiterten; Ü dass es Moskau doch nicht gelingen werde, die Zucht im Warschauer Pakt aufrechtzuerhalten - wenngleich womöglich um den Preis eines -s mit den Kommunisten in West-Europa (Spiegel 30, 1976, 21); b) in der Weigerung, sich dem Papst, den ihm unterstehenden Bischöfen unterzuordnen, bestehendes kirchenrechtliches Delikt. 2. (Musik) kleinstes musikalisches Intervall.
Universal-Lexikon. 2012.