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Regal
Schrank; Spind

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Re|gal [re'ga:l], das; -s, -e:
Gestell für Bücher oder Waren:
Bücher ins Regal stellen, aus dem Regal nehmen.
Zus.: Aktenregal, Bücherregal, Wandregal.

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re|gal 〈Adj.; seltenköniglich, fürstlich [<lat. regalis „königlich“; zu rex „König“]

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1Re|gal , das; -s, -e [H. u., viell. über niederd. rijōl < frz. rigole = Rinne < mlat. rigulus, Vkl. von: riga = Graben, Reihe]:
meist offenes, auf dem Boden stehendes od. an einer Wand befestigtes Gestell mit mehreren Fächern zum Aufstellen, Ablegen, Aufbewahren von Büchern, Waren o. Ä.:
ein niedriges, schmales, hohes, leeres R.;
mit Akten gefüllte -e;
ein Buch aus dem R., vom R. nehmen, ins R. zurückstellen, legen.
2Re|gal , das; -s, -e [frz. régale, H. u.]:
1. kleine transportable, nur mit Zungenpfeifen besetzte Orgel mit einem Manual u. ohne Pedal.
2. Register einer großen Orgel mit Zungenpfeifen einer bestimmten Klangfarbe.
3Re|gal , das; -s, -ien <meist Pl.> [spätmhd. regāl < mlat. regale = Königsrecht, zu lat. regalis = königlich, zu: rex, 1Rex] (früher):
dem König, später dem Staat zustehendes, meist wirtschaftlich nutzbares Hoheitsrecht.

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Regal
 
[Herkunft unsicher] das, -s/-e,  
 1) allgemein: meist offenes, auf dem Boden stehendes oder an einer Wand befestigtes Gestell mit mehreren Fächern zum Aufstellen, Ablegen, Aufbewahren von Gegenständen.
 
 2) Musik: eine kleine Orgel mit einem einzigen kurzbecherigen Zungenregister. Das Regal besteht aus einem schmalen, mit einer Klaviatur versehenen Kasten, der die Windlade und die Pfeifen enthält. An der Hinterseite befinden sich zwei Keilbälge, die von einer zweiten Person betätigt werden. Zum Spielen wird das Regal auf einen Tisch oder ein Gestell gesetzt. Nachweisbar seit dem 11./12. Jahrhundert, besonders beliebt in der Kirchen-, Kammer- und Theatermusik des 16. und 17. Jahrhunderts. Wegen seines schnarrenden Tons kam es im 18. Jahrhundert außer Gebrauch. Das Bibelregal konnte zusammengeklappt werden und sah dann wie eine große Bibel aus. - In der Orgel Bezeichnung für ein kurzbecheriges Zungenregister.
 
 3) Rechtsgeschichte: Regalien.
 

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1Re|gal, das; -s, -e [H. u., viell. über niederd. rijōl < frz. rigole = Rinne < mlat. rigulus, Vkl. von: riga = Graben, Reihe]: meist offenes, auf dem Boden stehendes od. an einer Wand befestigtes Gestell mit mehreren Fächern zum Aufstellen, Ablegen, Aufbewahren von Büchern, Waren o. Ä.: ein niedriges, schmales, hohes, leeres R.; mit Waren, Flaschen, Akten gefüllte -e; ein Buch aus dem R., vom R. nehmen, ins R. zurückstellen, legen.
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2Re|gal, das; -s, -e [frz. régale, H. u.]: 1. kleine transportable, nur mit Zungenpfeifen besetzte Orgel mit einem Manual u. ohne Pedal. 2. Register einer großen Orgel mit Zungenpfeifen einer bestimmten Klangfarbe.
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3Re|gal, das; -s, -ien <meist Pl.> [spätmhd. regāl < mlat. regale = Königsrecht, zu lat. regalis = königlich, zu: rex, 1Rex] (früher): dem König, später dem Staat zustehendes, meist wirtschaftlich nutzbares Hoheitsrecht.

Universal-Lexikon. 2012.