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Luftfahrt-Bundesamt
Luftfahrt-Bundesamt,
 
Abkürzung LBA, die dem Bundesminister für Verkehr unterstehende, mit Gesetz vom 30. 11. 1954 für Aufgaben der Zivilluftfahrt errichtete Bundesoberbehörde; Sitz: Braunschweig. Ihr obliegen Zulassung und Prüfung von Luftfahrtgerät, Führung der Luftfahrzeugrolle, Erteilung von Erlaubnissen für bestimmte Gruppen des Luftfahrtpersonals, Überwachung der Luftverkehrssicherheit, Untersuchung von Störungen und Unfällen beim Betrieb von Luftfahrzeugen, Sammlung von Nachrichten über Luftfahrer und Luftfahrtgerät sowie von Berichten über die Luftfahrttechnik.

Universal-Lexikon. 2012.