Akademik

sträflich
ungesetzlich; kriminell; rechtswidrig; illegal; verbrecherisch

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sträf|lich ['ʃtrɛ:flɪç] <Adj.>:
so, dass es eigentlich bestraft werden sollte; unverantwortlich, auf unverantwortliche Weise:
sie hatte das Üben sträflich vernachlässigt; es ist sträflicher Leichtsinn, bei diesen Temperaturen zu schwimmen.
Syn.: kriminell (ugs.), unverzeihlich.

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sträf|lich 〈Adj.〉 strafbar, tadelnswert, unverantwortlich, unverzeihlich ● das war \sträflicher Leichtsinn; jmdn. od. etwas \sträflich lange vernachlässigen

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sträf|lich <Adj.> [mhd. stræflich = tadelnswert]:
so, dass es eigentlich bestraft werden sollte; unverzeihlich, verantwortungslos:
-er Leichtsinn;
eine -e Nachlässigkeit;
die Kinder s. vernachlässigen.

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sträf|lich <Adj.> [mhd. stræflich = tadelnswert]: so, dass es eigentlich bestraft werden sollte; unverzeihlich, verantwortungslos: -er Leichtsinn; eine -e Nachlässigkeit; sie nimmt auch diesen Prozess wenig ernst, nicht aus einer -en Verachtung des Rechtes, sondern im Gegenteil (Maass, Gouffé 308); er hat seine Kinder s. vernachlässigt; So hatte Peter, ihr s. bequem gewordener Mann, sie seit Jahren nicht mehr geküsst (Konsalik, Promenadendeck 159).

Universal-Lexikon. 2012.