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kriminell
unrechtmäßig; widerrechtlich; ungenehmigt; verboten; gesetzwidrig; unzulässig; nicht erlaubt; gesetzeswidrig; unberechtigt; illegal; unautorisiert; ungesetzlich; schwarz (umgangssprachlich); rechtswidrig; unerlaubt; untersagt; ordnungswidrig; sträflich; verbrecherisch; auf der schiefen Bahn (umgangssprachlich); delinquent; straffällig

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kri|mi|nell [krimi'nɛl] <Adj.>:
1.
a) zu strafbaren, verbrecherischen Handlungen neigend:
kriminelle Jugendliche.
b) als strafbare Handlung, Verbrechen geltend:
eine kriminelle Tat.
Syn.: gesetzwidrig, illegal, ungesetzlich.
2. (ugs.) besonders empörend, aufsehenerregend; unverantwortlich; rücksichtslos:
es ist kriminell, wie er fährt.
Syn.: haarsträubend (emotional), skandalös, 1 unerhört, ungeheuerlich, unglaublich.

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kri|mi|nẹll 〈Adj.〉
1. verbrecherisch, straffällig (Person)
2. strafbar (Tat)
[<frz. criminel „verbrecherisch“ <lat. criminalis;kriminal]

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kri|mi|nẹll <Adj.> [frz. criminel = verbrecherisch; strafrechtlich < lat. criminalis, kriminal]:
1.
a) zu strafbaren, verbrecherischen Handlungen neigend:
-e Jugendliche;
-e Elemente;
sie sind in einem -en Milieu (in einem Milieu, in dem strafbare, verbrecherische Handlungen üblich sind) aufgewachsen;
sie ist k. (straffällig) geworden;
k. handeln (eine strafbare, verbrecherische Handlung begehen);
b) eine strafbare, verbrecherische Handlung darstellend:
ein -es Verhalten;
eine solche Tat ist k. (ist strafbar, verbrecherisch).
2. (ugs.) sich an der Grenze des Erlaubten bewegend; unverantwortlich, schlimm; rücksichtslos:
-e Methoden;
er fährt geradezu k.

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kriminẹll
 
[lateinisch-französisch\], 1) strafbar, verbrecherisch; straffällig; 2) sich an der Grenze des Erlaubten bewegend; unverantwortlich, schlimm; rücksichtslos.

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kri|mi|nẹll <Adj.> [frz. criminel = verbrecherisch; strafrechtlich < lat. criminalis, ↑kriminal]: 1. a) zu strafbaren, verbrecherischen Handlungen neigend: -e Jugendliche; -e Elemente; Die Bekämpfung organisierter -er Banden (Prodöhl, Tod 51); sie sind in einem -en Milieu (in einem Milieu, in dem strafbare, verbrecherische Handlungen üblich sind) aufgewachsen; Der Polizeipräsident bezeichnet die Gruppe daraufhin als -e Vereinigung (Chotjewitz, Friede 269); sie ist k. (straffällig) geworden; wir sind doch keine armen Leute, ich brauche nicht k. zu werden, um einkaufen zu können (Danella, Hotel 458); k. handeln (eine strafbare, verbrecherische Handlung begehen); b) eine strafbare, verbrecherische Handlung darstellend: ein -es Verhalten; -e Aktionen, Aktivitäten; Mit den übelsten -en Tricks wie Bilanzverschleierung, Wechsel- und Scheckreiterei (Prodöhl, Tod 67); bei diesem -en Wirtschaftspoker (Szene 8, 1983, 12); eine solche Tat ist k. (ist strafbar, verbrecherisch). 2. (ugs.) sich an der Grenze des Erlaubten bewegend; unverantwortlich, schlimm; rücksichtslos: -e Methoden; Einige Verteilerdosen ... sitzen nicht mehr fest in der Wand. Die Anlage ist k. (Chotjewitz, Friede 232); er fährt geradezu k.; Die Autos schlingerten k., waren aber auf den Geraden schneller (rallye racing 10, 1979, 33).

Universal-Lexikon. 2012.