kriminell; unrechtmäßig; widerrechtlich; ungenehmigt; verboten; gesetzwidrig; unzulässig; nicht erlaubt; gesetzeswidrig; unberechtigt; illegal; unautorisiert; schwarz (umgangssprachlich); rechtswidrig; unerlaubt; untersagt; ordnungswidrig; sträflich; verbrecherisch
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un|ge|setz|lich ['ʊngəzɛts̮lɪç] <Adj.>:vom Gesetz nicht erlaubt; gesetzwidrig; illegal:
eine ungesetzliche Handlung, Tat, Methode; ungesetzlich handeln.
Syn.: ↑ illegitim (bildungsspr.), ↑ kriminell, ↑ strafbar, ↑ unerlaubt, ↑ unrechtmäßig, ↑ unzulässig, verboten, ↑ widerrechtlich.
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ụn|ge|setz|lich 〈Adj.〉 gesetzlich nicht erlaubt ● etwas auf \ungesetzlichem Wege erreichen; →a. illegal
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ụn|ge|setz|lich <Adj.>:
vom Gesetz nicht erlaubt, gesetzwidrig; illegal:
eine -e Handlung;
er hat sich auf -e Weise bereichert.
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ụn|ge|setz|lich <Adj.>: vom Gesetz nicht erlaubt, gesetzwidrig; illegal: eine -e Handlung, Methode; er hat sich auf -e Weise bereichert; sie zahlte für die -e Beseitigung der Giftrückstände immer höhere Frachtpreise (Prodöhl, Tod 241); Das ist völlig u., was hier geschieht (Simmel, Stoff 68).
Universal-Lexikon. 2012.