Mạgdeburger Recht,
das in Magdeburg geschaffene Stadtrecht, das in der Stadt selbst und in anderen Städten galt. Die ältesten erhaltenen stadtherrlichen Quellen aus dem Jahre 1188 gehen von der Existenz älteren nicht überlieferten städtischen Rechts aus. Überhaupt fehlt es für das ganze Mittelalter an Aufzeichnungen des Stadtrechts für die Stadt Magdeburg. Die Übereinstimmung des Magdeburger Rechts mit dem Landrecht des Sachsenspiegels war beträchtlich; beide Rechte galten als Magdeburger Recht bis weit in den Osten, im Gebiet des Deutschen Ordens, in Polen und in Russland. Zentrale Bedeutung für die Weiterentwicklung des Magdeburger Rechts kam dem Magdeburger Schöffenstuhl zu. Er sandte Rechtsmitteilungen (abstrakte Rechtssätze) und Schöffensprüche (Entscheidungen konkreter Fälle) in die Städte des Magdeburger Rechts. Das Magdeburger Recht galt in der Form des gemeinen Sachsenrechts partiell bis 1899, in Polen bis ins 20. Jahrhundert hinein.
M. R., hg. v. F. Ebel, 2 Bde. in 3 Teilen (1983-95).
Universal-Lexikon. 2012.