Metöken,
griechisch Mẹtoikoi [»Mitbewohner«], in Athen u. a. altgriechischen Staaten die ortsansässigen Fremden, die durch Zahlung einer Kopfsteuer das Recht des Wohnsitzes, des Rechtsschutzes, der freien Ausübung von Handel und Gewerbe und der Teilnahme an den meisten Kulten erworben hatten. Die Metöken hatten keine politische Rechte und durften keinen Grundbesitz erwerben; vor Gericht wurden sie durch einen Bürger vertreten. Die Steuerlasten der Bürger mussten sie mittragen und auch Kriegsdienst leisten.
Universal-Lexikon. 2012.