Mindestrente,
in der Sozialpolitik ein Begriff, der im Sinne einer Mindestversorgung durch eine beitragsunabhängige Staatsbürgerversorgung verstanden wird, auch als Grundrente bezeichnet. In der Rentenversicherung Deutschlands gibt es keine Mindestrente. Unter bestimmten Voraussetzungen, die im Art. 82 Rentenreformgesetz 1992 geregelt sind, wird aber eine Rente nach Mindesteinkommen gewährt. Zum 31. 12. 1996 wurden circa 3 Mio. Renten nach Mindesteinkommen (überwiegend an Frauen) gezahlt.
Universal-Lexikon. 2012.