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fest|schrei|ben ['fɛstʃrai̮bn̩], schrieb fest, festgeschrieben <tr.; hat:als gültig, unveränderbar festlegen; sanktionieren:
die Männer haben ihre Vormachtstellung festgeschrieben; die Kürzung der gesetzlichen Leistungen soll nicht festgeschrieben werden.
Syn.: ↑ festsetzen.
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fẹst||schrei|ben 〈V. tr. 226; hat〉 schriftlich festlegen ● etwas in einem Gesetz \festschreiben
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fẹst|schrei|ben <st. V.; hat:
(durch einen Vertrag o. Ä.) festlegen; festsetzen:
für die Bauwirtschaft wurde gesetzlich ein Mindestlohn festgeschrieben.
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fẹst|schrei|ben <st. V.; hat: (durch einen Vertrag o. Ä.) festlegen; festsetzen: Konfliktsituation, die mit dem Moskauer Vertrag ... die Teilung Deutschlands festschrieb (Welt 23. 7. 75, 6); Kürzungen von gesetzlichen festgeschriebenen Leistungen (MM 23./24. 8. 75, 1); Ü Fehler haben alle gemacht. Aber es liegt kein Grund vor, sie in alle Ewigkeit festzuschreiben (Hörzu 18, 1973, 20).
Universal-Lexikon. 2012.