Akademik

sanktionieren
möglich machen; autorisieren; ermöglichen; gewähren; zulassen; bewilligen; lassen; gestatten; lizenzieren; (eine) Möglichkeit schaffen; erlauben; mit Sanktionen belegen; massregeln; unterdrücken (umgangssprachlich)

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sank|ti|o|nie|ren [zaŋkts̮i̯o'ni:rən] <tr.; hat (bildungsspr.):
a) als rechtmäßig bestätigen:
das Vorgehen der Polizei wurde von der Regierung sanktioniert.
Syn.: billigen, gutheißen, legitimieren (bildungsspr.).
b) mit Sanktionen belegen:
die Teilnahme an einem offiziellen Streik darf vom Arbeitgeber nicht sanktioniert werden.
Syn.: ahnden (geh.), bestrafen.

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sank|ti|o|nie|ren 〈V. tr.; hat
1. bestätigen, gutheißen, anerkennen
2. zum verbindl. Gesetz erheben
3. mit Sanktionen (3) belegen
[<frz. sanctionner „billigen, Gesetzeskraft verleihen“; → Sanktion]

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sank|ti|o|nie|ren <sw. V.; hat [frz. sanctionner, zu: sanction, Sanktion]:
1.
a) (bildungsspr.) [öffentlich, als Autorität] billigen, gutheißen [u. dadurch legitimieren]:
Umweltzerstörungen aus ökonomischen Motiven s.;
b) (Rechtsspr.) einer Sache Gesetzeskraft verleihen, ein Gesetz bestätigen:
das Parlament hat den Gesetzentwurf sanktioniert;
durch den Friedensvertrag wurde die Annexion sanktioniert (auf eine rechtliche Grundlage gestellt).
2.
a) (Soziol.) mit ↑ Sanktionen (2 b) belegen:
die soziale Umwelt sanktioniert (bestraft) jeden Regelverstoß;
b) (bildungsspr.) mit ↑ Sanktionen (2 c) belegen:
die Teilnahme an einem offiziellen Streik darf vom Arbeitgeber nicht sanktioniert werden.

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sank|ti|o|nie|ren <sw. V.; hat [frz. sanctionner, zu: sanction, ↑Sanktion]: 1. a) (bildungsspr.) [öffentlich, als Autorität] billigen, gutheißen [u. dadurch legitimieren]: Umweltzerstörungen aus ökonomischen Motiven s.; durch Kirchen, die eher einen Atomkrieg sanktionieren als eine „Sünde“ gegen das Fleisch (Deschner, Talente 361); Die wohlwollende Freundlichkeit, mit der er uns entließ, schien mir zu besagen, dass er unsere Liebe, wenn auch nicht öffentlich, so doch im Stillen sanktionierte (Ziegler, Labyrinth 286); mit der staatlich sanktionierten Ermordung ... unbequemer Politiker (Fraenkel, Staat 207); b) (Rechtsspr.) einer Sache Gesetzeskraft verleihen, ein Gesetz bestätigen: das Parlament hat den Gesetzentwurf sanktioniert; durch den Friedensvertrag wurde die Annexion sanktioniert (auf eine rechtliche Grundlage gestellt); Die 1975 verfügten Verstaatlichungen und die Landreformen wurden von der Verfassung sanktioniert (Saarbr. Zeitung 4. 12. 79, 2). 2. a) (Soziol.) mit Sanktionen (2 b) belegen: die soziale Umwelt sanktioniert (bestraft) jeden Regelverstoß; Lebensgemeinschaften von Homosexuellen sind ... sozial negativ sanktioniert (Schmidt, Strichjungengespräche 248); b) (bildungsspr.) mit Sanktionen (2 c) belegen: die Teilnahme an einem offiziellen Streik darf vom Arbeitgeber nicht sanktioniert werden; Wie man Straftaten auf der Datenautobahn s. kann, ist seit langem ein weltweit heiß diskutiertes Thema (Tagesspiegel 17. 3. 99, 38).

Universal-Lexikon. 2012.