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Kol|lẹk|tor 〈m. 23; El.〉
1. auf der Welle eines Generators befestigtes Teil, das den im Anker entwickelten Strom aufnimmt u. an die Leitung abgibt
2. auf der Welle eines Elektromotors befestigtes Teil, das den im Anker benötigten Strom aus der Leitung aufnimmt; Sy Kommutator, Polwender
3. eine der Elektroden des (zu regelnden Stromkreises des) Transistors; →a. Sonnenkollektor
[<spätlat. collector „Sammler“; zu lat. colligere „sammeln“]
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Kol|lẹk|tor [lat. colligere, collectum = zusammenlesen, sammeln], der; -s, …to|ren: in der Erzaufbereitung durch ↑ Flotation svw. ↑ Sammler (2).
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1. (Elektrot.) auf der Welle einer elektrischen Maschine aufsitzendes Bauteil für die Zufuhr od. Aufnahme von Strom.
2. (Physik) Vorrichtung, in der [unter Ausnutzung der Sonnenstrahlung] Strahlungsenergie gesammelt wird.
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I Kollektor
[zu lat. colligere, collectum »sammeln«] der, eine der drei Elektroden eines bipolaren Transistors. Der Kollektor sammelt die vom Emitter abgegebenen Ladungsträger; er entspricht dem Drain eines Feldeffekttransistors.
II
Kollẹktor
[zu lateinisch colligere, collectum »sammeln«] der, -s/...'toren,
1) Elektrotechnik: der Kommutator.
2) Energietechnik: der Sonnenkollektor.
3) Halbleitertechnik: Transistor.
4) Optik: optisches Element, dem eine abbildende beziehungsweise fokussierende Funktion zukommt; speziell eine Sammellinse in der köhlerschen Beleuchtungseinrichtung eines Mikroskops, die die Lichtquelle in die objektseitige Brennebene des Kondensors abbildet.
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Universal-Lexikon. 2012.