Pädagoge
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Er|zie|her [ɛɐ̯'ts̮i:ɐ], der; -s, -, Er|zie|he|rin [ɛɐ̯'ts̮i:ərɪn], die; -, -nen:1. Person, die Kinder und Jugendliche erzieht:
er ist der geborene Erzieher; nicht alle Eltern nehmen ihre Aufgabe als Erzieher ernst.
2. Person, die dazu ausgebildet wurde, (bes. in öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Heimen etc.) Kinder und Jugendliche zu erziehen:
sie arbeitet als Erzieherin in einem Kindergarten.
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Er|zie|her 〈m. 3〉
1. 〈i. w. S.〉 jmd., der einen anderen erzieht
2. 〈i. e. S.〉 Lehrer, Pädagoge
3. ausgebildeter Betreuer von Kindern in Kindergärten, -horten u. Ä. (Berufsbez.)
● ein guter, schlechter, der geborene \Erzieher sein
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Er|zie|her , der; -s, -:
1. jmd., der Kinder u. Jugendliche erzieht:
dieser Lehrer ist der geborene E.
2. jmd., der eine Ausbildung an einer Fachschule als Betreuer von Kindern und Jugendlichen in öffentlichen Einrichtungen (wie Kindergärten, Heimen) abgeschlossen hat (Berufsbez.)
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Erzieher,
im engeren Sinn Berufsbezeichnung nach Abschluss einer Fachschule für Sozialpädagogik und anschließendem Praktikum (ersetzt die früheren Berufe Kindergärtnerin und Heimerzieher). Erzieher betreuen und fördern die Entwicklung von gesunden und behinderten Kindern und Jugendlichen, u. a. in Kindergärten, Ganztagsschulen und Heimen. - Im weiteren Sinn umfasst Erzieher alle mit Erziehung betraute Personen.
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Er|zie|her, der; -s, -: 1. jmd., der Kinder u. Jugendliche erzieht: dieser Lehrer ist der geborene E.; nicht alle Eltern nehmen ihre Aufgabe als E. ernst; für mich, den Aufseher, der ... auch E. sein will (Bieler, Bonifaz 195); er geht nicht zur Schule, er hat einen E. (Hauslehrer). 2. jmd., der eine Ausbildung an einer Fachschule als Betreuer von Kindern und Jugendlichen in öffentlichen Einrichtungen (wie Kindergärten, Heimen) abgeschlossen hat (Berufsbez.).
Universal-Lexikon. 2012.