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Kla|ge|schrift 〈f. 20; Zivilprozess〉 schriftliche Erhebung der Klage, die dem Beklagten mit der Vorladung zugestellt wird
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Kla|ge|schrift, die (Rechtsspr.):
förmlicher, bei Gericht einzureichender Schriftsatz, der die Klage u. alle sie betreffenden Angaben enthält.
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Kla|ge|schrift, die (Rechtsspr.): förmlicher, bei Gericht einzureichender Schriftsatz, der die Bezeichnung der Parteien u. des Gerichts, alle zur Begründung der Klage erforderlichen Tatsachen u. das Begehren des Klägers enthält.
Universal-Lexikon. 2012.