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1Ge|schick [gə'ʃɪk], das; -[e]s, -e:1. <ohne Plural> eine Art schicksalhafte Macht:
ein gütiges Geschick hat uns davor bewahrt; ihn traf ein schweres Geschick.
sein Neffe lenkt heute die Geschicke des Unternehmens.
2Ge|schick [gə'ʃɪk], das; -[e]s:
das Geschicktsein:
handwerkliches, diplomatisches Geschick; etwas mit großem Geschick tun; [kein] Geschick zu / für etwas haben.
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Ge|schịck1 〈n. 11; unz.〉
1. Geschicklichkeit, Fingerfertigkeit
2. geistige Wendigkeit
3. Eignung, besondere Fähigkeit, etwas ganz Bestimmtes zu tun
4. Fähigkeit, eine Sache richtig anzufassen u. durchzuführen
● er hat das \Geschick, mit Menschen umzugehen; er hat ein besonderes \Geschick, die Leute vor den Kopf zu stoßen 〈iron.〉; er zeigt (dabei) viel \Geschick; eine Sache wieder ins \Geschick bringen wieder in Ordnung bringen; kein \Geschick zum Basteln haben [→ geschickt]
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Ge|schịck2 〈n. 11; zählb.〉
1. Schicksal, Fügung
2. Entwicklung
● sein \Geschick selbst in die Hand nehmen; die \Geschicke eines Landes lenken; ein böses, gutes \Geschick; ein grausames \Geschick hat ihn uns entrissen; ein gütiges \Geschick bewahrte ihn vor dem (sicheren) Tod [<mhd. geschicke „Begebenheit, Ordnung, Aufstellung, Verfügung, Gestalt“; zu schicken in der früheren Bedeutung „bewirken, fügen, ordnen“]
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a) (geh.) Schicksal:
ein glückliches G.;
ihn traf ein schweres G.;
sein G. beklagen, hinnehmen;
sich in sein G. ergeben;
die G. des Landes, des Unternehmens.
a) das Geschicktsein; Geschicktheit:
diplomatisches, handwerkliches G.;
er hat G. zu/für Handarbeiten;
sie haben G., mit Kindern umzugehen;
b) (landsch.) Ordnung.
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1Ge|schịck, das; -[e]s, -e [mhd. geschicke = Begebenheit; Verfügung, zu 1↑schicken]: a) (geh.) Schicksal: ein glückliches G.; ihn traf ein schweres G.; sein G. hinnehmen, beklagen; sich in sein G. ergeben; Gegen vier Uhr ... wurde Lauermann von seinem wohlverdienten G. ereilt. Er wurde ... gehenkt (Strittmatter, Wundertäter 289); b) <meist Pl.> politische u. wirtschaftliche Situation, Entwicklung; Lebensumstände: Blieb der König ... ohne Erben, so lag das G. des Staates in ihren (= der Prinzessin Konstanze) Händen (Benrath, Konstanze 17); ... die Franken. Sie sind nicht freiwillig Bayern geworden, sondern wurden 1806 von diesen einfach vereinnahmt. Seitdem werden die -e des Frankenlandes von München aus gelenkt (Woche 17. 1. 97, 9); die -e des Unternehmens.
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2Ge|schịck, das; -[e]s [in Anlehnung an ↑geschickt]: a) das Geschicktsein, Geschicktheit: diplomatisches G.; er hat G. zu/für Handarbeiten; sie haben G., mit Kindern umzugehen; Aber vielleicht macht es dir keinen Spaß zu malen? Manch einer hat einfach kein G. dafür (Bastian, Brut 31); Wir erwarten: ... G. im Umgang mit Mitarbeitern (SZ 1. 3. 86, 50); Ohne einen Laut begann er Nesselbrands Hals hinunterzugleiten, ganz langsam, ganz leise, mit allem G., das er beim Klettern in den Bergen erworben hatte (Funke, Drachenreiter 408); ... suchen wir ... weitere Mitarbeiter mit handwerklichem G. (Express [Köln] 12. 5. 84, 16); b) (landsch.) Ordnung: das hat kein G.; etw. wieder ins G. bringen; ∙ c) (in der Bergmannsspr.) zur Bildung von Erz führenden Adern geeignete Bodenschicht: gerade hier brechen die edelsten -e ein (Novalis, Heinrich 69).
Universal-Lexikon. 2012.