Pflichtenkollision,
Strafrecht: die nicht rechtswidrige Verletzung einer Rechtspflicht durch eine Handlung, wenn diese Handlung das einzige Mittel war, um eine andere, höherrangige Rechtspflicht zu erfüllen, und wenn der Handelnde sich aufgrund einer Abwägung der Pflichten entschieden hat. Die Pflichtenkollision ist Rechtfertigungsgrund mit der Folge, dass ihr Vorliegen die Bestrafung des Handelnden ausschließt.
Universal-Lexikon. 2012.