Einfuhr
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Im|port [ɪm'pɔrt], der; -[e]s, -e:Einfuhr von Waren, Gütern aus dem Ausland /Ggs. Export/: den Import beschränken.
Zus.: Erdölimport, Fleischimport.
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Im|pọrt 〈m. 1〉 = Einfuhr; Ggs Export [engl., „Einfuhr“; zu lat. importare „hineintragen“]
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Im|pọrt , der; -[e]s, -e [engl. import, zu: to import < frz. importer < lat. importare, ↑ importieren]:
den I. [von Rohstoffen] steigern, einschränken;
eine Firma für I. und Export.
zollpflichtige -e;
die -e sollen versteuert werden;
Ü die Schlagersängerin ist ein I. aus Dänemark.
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I Import,
Übernehmen und Verarbeiten von Daten, die aus einem anderen Programm oder von einem anderen Computer stammen. Aus der Sicht des übergebenden Programms bzw. Computers handelt es sich dabei um einen Export. Wenn die beteiligten Programme unterschiedliche Dateiformate benutzen, muss entweder das exportierende oder aber das importierende Programm die Datei in eine geeignete Form umwandeln (Konvertierung). Um diesen Aufwand zu vermeiden, wird oft ein gemeinsames, programmunabhängiges Format verwendet, bei Texten z. B. RTF oder bei Bildern TIFF.
Impọrt
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Im|pọrt, der; -[e]s, -e [engl. import, zu: to import < frz. importer < lat. importare, ↑importieren]: 1. <o. Pl.> ↑Einfuhr (1): den I. [von Rohstoffen] steigern, einschränken; eine Firma für I. und Export; Ü Wir haben uns mit aller Kraft gegen den I. von Inflation gestemmt (Bundestag 189, 1968, 10235). 2. etw. Eingeführtes, ↑Einfuhr (2): zollpflichtige -e; die -e sollen versteuert werden; Ü die Schlagersängerin ist ein I. aus Dänemark.
Universal-Lexikon. 2012.