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Aufwand
Spesen; Kosten; Kapitalaufwand; Aufwendung; Unkosten; Ausgabe; Kostenaufwand; Luxus; Pomp; Pracht; Wohlstand; Mühe; Arbeitsaufwand; Kraftaufwand; Anstrengung; Ertrag; Aufschlag; Abgabe; Zins; Verzinsung

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Auf|wand ['au̮fvant], der; -[e]s:
1.
a) das Aufwenden; Einsatz:
ein großer Aufwand an Energie, Kraft.
Zus.: Arbeitsaufwand, Energieaufwand, Kraftaufwand, Zeitaufwand.
b) aufgewendete Mittel, Kosten:
der ganze Aufwand hat sich nicht gelohnt.
Syn.: Aufwendungen <Plural>, Ausgaben <Plural>, Auslagen <Plural>, Kosten <Plural>, Unkosten <Plural>.
Zus.: Kostenaufwand.
2. Luxus, übertriebene Pracht:
sich einen gewissen Aufwand leisten.
Syn.: Pomp, Prunk.

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Auf|wand 〈m.; -(e)s; unz.〉
1. das, was aufgewendet worden ist
2. Einsatz (von Mitteln)
● großen, viel \Aufwand treiben; unnützer \Aufwand; \Aufwand an Energie, Geld, Kraft, Material, Zeit; mit großem, geringem, viel, wenig \Aufwand; etwas mit dem geringsten \Aufwand (an Material) zuwege bringen

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Auf|wand , der; -[e]s, Aufwände <Pl. selten>:
a) das Aufwenden; Einsatz:
ein großer A. an Energie, Geld;
ein A. von zwei Millionen Euro;
b) aufgewendete Mittel, Kosten:
der A. hat sich [nicht] gelohnt;
c) übertriebener Prunk, Verschwendung:
unnötigen A. [mit etw.] treiben.

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Aufwand,
 
Aufwendungen, Betriebswirtschaftslehre: erfolgswirksame periodisierte Ausgaben für den Verbrauch von Gütern (z. B. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Wertminderungen am Anlagevermögen) und Leistungen (z. B. Arbeitsentgelte, Versicherungsprämien) in einem Unternehmen. Die Differenz von Ertrag und Aufwand stellt den Erfolg der betrachteten Periode im Sinne der Geschäftsbuchführung (Gewinn- und Verlustrechnung) dar. Wichtige Unterteilungen für die Kosten- und Erfolgsrechnung sind: der durch die Leistungserstellung veranlasste betriebsbedingte Aufwand (Zweckaufwand) und der betriebsfremde Aufwand, der der betrieblichen Leistungserstellung nicht zuzurechnen ist (z. B. Spenden), der periodenbedingte und periodenfremde Aufwand (z. B. Steuernachzahlung), der laufende und außerordentliche Aufwand (z. B. Feuerschäden). Der betriebsfremde Aufwand sowie alle außerordentlichen und periodenfremden Aufwendungen (außerordentlicher Zweckaufwand) werden als neutraler Aufwand bezeichnet. Wird dieser von den gesamten Aufwendungen einer Periode abgezogen, erhält man den kostengleichen Aufwand (ordentlicher Zweckaufwand oder Grundaufwand). Kosten.

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Auf|wand, der; -[e]s: a) das Aufwenden; Einsatz: ein großer A. an Energie, Geld; ein A. von zwei Millionen Mark; Die Natur arbeitet unwahrscheinlich ökonomisch; mit geringstem A. erreicht sie ein hohes Maß an Effektivität (Gruhl, Planet 37); Im Sommer briet er Fleisch im Freien und verfertigte kunstvolle Halterungen für die Spieße. Auch wenn ihnen manchmal der A. zu groß erschien, ... (Frischmuth, Herrin 51); b) aufgewendete Mittel, Kosten: der A. hat sich [nicht] gelohnt; Es dürfe kein A. gescheut werden, um die damit verbundenen Aufgaben auf die bestmögliche Art zu lösen (Baselland. Zeitung 27. 3. 85, 1); c) übertriebener Prunk, Verschwendung: unnötigen A. [mit etw.] treiben.

Universal-Lexikon. 2012.