Akademik

aufbieten
einsetzen

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auf|bie|ten ['au̮fbi:tn̩], bot auf, aufgeboten <tr.; hat:
1.
a) zur Erledigung einer Aufgabe einsetzen:
die Polizei gegen Ausschreitungen aufbieten.
b) aufwenden, einsetzen:
seinen ganzen Einfluss aufbieten.
Syn.: aufwenden, einsetzen, verwenden.
2. eine beabsichtigte Heirat amtlich bekannt geben:
sie sind aufgeboten worden.

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auf||bie|ten 〈V. tr. 110; hat
1. zusammenbringen, aufstellen, auf die Beine bringen (Streitkräfte, Truppen)
2. zusammennehmen, -raffen, sammeln, aufwenden (Kräfte)
3. (öffentlich, von der Kanzel od. durch Aushang) verkünden (fast nur noch bei Brautpaaren)
● ein Brautpaar \aufbieten öffentl. als B. ankündigen (um mögl. Ehehindernisse zu ermitteln); seinen ganzen Einfluss \aufbieten; zu einer Sitzung, einem Fußballspiel \aufbieten 〈schweiz.〉

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auf|bie|ten <st. V.; hat [mhd. ūfbieten = (zeigend) in die Höhe heben]:
1. einsetzen, zusammenraffen, aufwenden:
alle Kräfte, seinen Einfluss, seine ganze Überredungskunst a., um jmdn. zu überzeugen.
2. zur Erledigung einer Aufgabe aufrufen, für die Erledigung einer Aufgabe einsetzen:
Militär, Polizei a.;
alle verfügbaren Kräfte waren zum Einsatz aufgeboten;
Soldaten a. (veraltet; einberufen);
die aufgebotenen Streitkräfte.
3. (bei Versteigerungen) den festgelegten Ausgangspreis ausrufen:
ein Bild mit 400 Euro a.

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auf|bie|ten <st. V.; hat [mhd. ūfbieten = (zeigend) in die Höhe heben]: 1. einsetzen, zusammenraffen, aufwenden: alle Kräfte, seinen Einfluss, seine ganze Überredungskunst a., um jmdn. zu überzeugen. 2. zur Erledigung einer Aufgabe aufrufen, für die Erledigung einer Aufgabe einsetzen: Militär, Polizei a.; alle verfügbaren Kräfte waren zum Einsatz aufgeboten; Soldaten a. (veraltet; einberufen); hätte er den Jungen als Zeugen der Anklage aufgeboten (Ziegler, Labyrinth 310); die aufgebotenen Streitkräfte. 3. (früher) die beabsichtigte Eheschließung eines Paares öffentlich bekannt geben, verkünden (um mögliche Ehehindernisse zu ermitteln): es wurden gleichzeitig fünf Paare aufgeboten. 4. (bei Versteigerungen) den festgelegten Ausgangspreis ausrufen: ein Bild mit 400 Mark a.

Universal-Lexikon. 2012.