* * *
zwei|glei|sig 〈Adj.〉 Sy doppelgleisig
1. mit zwei Gleisen versehen
2. 〈fig.〉 zwei Möglichkeiten, Alternativen gleichzeitig verfolgend, betreibend; Sy zweispurig (2)
● \zweigleisige Bahnlinie
* * *
zwei|glei|sig, zweigeleisig <Adj.>:
a) mit zwei Gleisen (je einem für beide Fahrtrichtungen) ausgestattet:
eine -e Bahnstrecke;
b) zwei Möglichkeiten, Wege verfolgend:
eine -e Erziehung;
sie führten -e (auf zwei Ebenen bestrittene u. daher nicht aufrichtige) Verhandlungen;
z. fahren.
* * *
zwei|glei|sig, zweigeleisig <Adj.>: a) mit zwei Gleisen (je einem für beide Fahrtrichtungen) [ausgestattet]: eine -e Bahnstrecke; b) zwei Möglichkeiten, Wege verfolgend: eine -e Erziehung; sie führten -e (auf zwei Ebenen bestrittene u. daher nicht offene, aufrichtige) Verhandlungen; ... worauf es ankommt, nämlich darauf, zweigleisig zu fahren: vermehrt zu rüsten und gleichzeitig zu verhandeln (Dönhoff, Ära 76); ∙ c) zwei Gleise (c) aufweisend: Es gehen keine Straßen durch das Tal, sie haben ihre zweigleisigen Wege, auf denen sie ihre Felderzeugnisse mit einspännigen Wäglein nach Hause bringen (Stifter, Bergkristall 6).
Universal-Lexikon. 2012.