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zwei|fach 〈Adj.; in Ziffern: 2fach/2-fach〉
1. zweimal (geschehend), zweimalig
2. doppelt
● \zweifaches Verbrechen (z. B. Mord u. Raub); ein Tuch \zweifach legen
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zwei|fach <Vervielfältigungsz.> (mit Ziffer: 2fach, 2-fach):
doppelt:
er wurde wegen -en Mordes verurteilt;
in -er (zweierlei) Hinsicht.
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zwei|fach <Vervielfältigungsz.> (mit Ziffer: 2fach): vgl. ↑achtfach; doppelt: er ist -er Weltmeister im Langlauf; er wurde wegen -en Mordes verurteilt; in -er (zweierlei) Hinsicht; diesem -en Erbe dankt es (= Europa) seinen Glanz. Golgatha und die Akropolis sind die Garanten europäischer Zivilisation (K. Mann, Wendepunkt 184); der -e Vater (ugs.; der Vater zweier Kinder; Saarbr. Zeitung 5./6. 6. 80, 18); Ein Band ... ist z. (in zwei Exemplaren) vorhanden (Frisch, Montauk 177); damit sein Fall z. (zweimal) geprüft werden kann (Mostar, Unschuldig 15).
Universal-Lexikon. 2012.