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Rechnungsabgrenzung
Rechnungs|abgrenzung,
 
Buchungen im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses, die der periodengerechten Erfolgsermittlung (z. B. bei Mieten und Zinsen) dienen. Man unterscheidet die transitorische Rechnungsabgrenzung, bei der die Erfolgsneutralisation von Einnahmen (Ausgaben), die noch keine Erträge (Aufwendungen) darstellen, erfolgt (z. B. im Voraus vereinnahmte oder gezahlte Mieten), und die antizipative Rechnungsabgrenzung, welche die erfolgswirksame Erfassung von Erträgen (Aufwendungen), die noch nicht zu Einnahmen (Ausgaben) geführt haben, sicherstellt (z. B. noch zu zahlende oder zu vereinnahmende Mieten für ein vergangenes Rechnungsjahr). In der Bilanz wird die transitorische Rechnungsabgrenzung in einem eigenen aktiven oder passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Die antizipativen Rechnungsabgrenzungsposten werden in der Bilanz über die sonstigen Forderungen oder die sonstigen Verbindlichkeiten abgegrenzt. Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Zeitpunkt der Erfolgswirksamkeit gegen das entsprechende Erfolgskonto und antizipative Rechnungsabgrenzungsposten zum Zeitpunkt der Zahlung gegen das entsprechende Zahlungskonto aufgelöst.

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Rẹch|nungs|ab|gren|zung, die (Buchf.): zeitliche Abgrenzung u. gesonderte Ausweisung von Einnahmen u. Ausgaben, die eine andere Bilanz-, Rechnungsperiode betreffen als die, in der sie anfallen.

Universal-Lexikon. 2012.