Rechtfertigungsgründe,
Recht: Umstände, die bei einer Straftat oder einer unerlaubten Handlung die Rechtswidrigkeit ausschließen, z. B. Notwehr, rechtfertigender Notstand, bestimmte Selbsthilferechte, amtliche Zwangsrechte, zum Teil Pflichtenkollisionen, Züchtigungsrecht, Einwilligung.
Universal-Lexikon. 2012.