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Rechtfertigungsgründe
Rechtfertigungsgründe,
 
Recht: Umstände, die bei einer Straftat oder einer unerlaubten Handlung die Rechtswidrigkeit ausschließen, z. B. Notwehr, rechtfertigender Notstand, bestimmte Selbsthilferechte, amtliche Zwangsrechte, zum Teil Pflichtenkollisionen, Züchtigungsrecht, Einwilligung.

Universal-Lexikon. 2012.