Akademik

ausschließen
nicht erlauben; unterbinden; verbieten; untersagen; nicht gestatten; auswerfen; hinauswerfen; ausstoßen; disqualifizieren; die rote Karte zeigen; vom Platz stellen; verweisen; sperren

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aus|schlie|ßen ['au̮sʃli:sn̩], schloss aus, ausgeschlossen:
1. <tr.; hat
a) nicht teilnehmen lassen (an etwas):
er wurde vom Spiel ausgeschlossen.
Syn.: disqualifizieren, verweisen, vom Platz stellen.
b) (aus etwas) entfernen:
er wurde aus der Partei ausgeschlossen.
Syn.: abwählen, ausschalten, aussperren, ausstoßen, entlassen, verbannen, verstoßen, verweisen.
2. <+ sich> sich fernhalten, absondern, nicht mitmachen:
du schließt dich immer [von allem] aus.
Syn.: sich abkapseln, sich isolieren, sich verkriechen.
3. <tr.; hat unmöglich machen, verhindern, nicht entstehen lassen:
das Misstrauen schließt jede Zusammenarbeit aus.
Syn.: abwenden, ausschalten, durchkreuzen, hindern, im Keim ersticken, sabotieren, vereiteln, verhindern, verhüten.
4. <tr.; hat durch das Verschließen des Zugangs am Eintreten hindern:
sie hatte mich, sich [versehentlich] ausgeschlossen.
Syn.: aussperren.

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aus||schlie|ßen 〈V. tr. 220; hat
1. durch Zuschließen fernhalten, aussperren
2. 〈fig.〉 aus einer Gemeinschaft entfernen
3. nicht berücksichtigen
4. nicht mitwirken, mitarbeiten, teilnehmen lassen
● eine Zeile \ausschließen 〈Typ.〉 die Wortzwischenräume einer Zeile mit Ausschluss füllen u. ihr die richtige Länge geben; das wollen wir von vornherein \ausschließen; ich habe mich selbst ausgeschlossen stehe ohne Schlüssel vor der verschlossenen Tür meiner Wohnung; →a. ausgeschlossen

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aus|schlie|ßen <st. V.; hat:
1. durch Verschließen der Tür jmdm. den Zutritt unmöglich machen:
sie konnte nicht ins Haus, man hatte sie ausgeschlossen.
2. aus einer Gemeinschaft entfernen:
sie schlossen ihn aus der Partei aus.
3.
a) nicht teilhaben lassen:
jmdn. von einer Feier a.;
Arbeiter nicht von der Vermögensbildung a.;
b) ausnehmen, nicht mit einbeziehen:
eine Möglichkeit a.;
sie lobte alle, ohne einen auszuschließen;
reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen (wird nicht umgetauscht).
4. unmöglich machen:
jeden Zweifel, Irrtum a.
5. (Druckw.) durch Füllen mit Ausschluss (2) die genaue Zeilenlänge herstellen:
Zeilen a.

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Ausschließen,
 
grafische Technik: im Schriftsatz das Herstellen gleich langer Zeilen durch Ändern von Wortzwischenräumen; erfolgt im Lichtsatz computergesteuert, im (älteren) Bleisatz durch Austreiben mit Metallklötzchen unterschiedlicher Dicke.
 

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aus|schlie|ßen <st. V.; hat: 1. durch Verschließen der Tür jmdm. den Zutritt unmöglich machen: sie konnte nicht ins Haus, man hatte sie ausgeschlossen. 2. aus einer Gemeinschaft entfernen: sie schlossen sie aus der Partei aus; Er wird zwar nicht formell ausgeschlossen, aber er ist bald „Luft“ für die übrigen Gesprächsteilnehmer (Hofstätter, Gruppendynamik 75). 3. a) nicht teilhaben lassen: jmdn. von einer Feier a.; von der Gnade, vom Heil ausgeschlossen sein; Arbeiter nicht von der Vermögensbildung a.; ich fing damals schon an, ... Hanna ... immer mehr auszuschließen und fern zu halten von meinen wahren Gedanken (Bachmann, Erzählungen 116); b) ausnehmen, nicht mit einbeziehen: sie lobte alle, ohne einen auszuschließen; wir haben diese Möglichkeit ausgeschlossen; Badebekleidung ist vom Umtausch ausgeschlossen (wird nicht umgetauscht). 4. unmöglich machen: jeden Zweifel, Irrtum a.; der Glaube schließt eine solche Haltung nicht aus; Dadurch wird ... ein Zufall mit Sicherheit ausgeschlossen (Lorenz, Verhalten I, 76); Weil die EU-Kommission trotz der Warnung unabhängiger Wissenschaftler die Übertragbarkeit auf Menschen bis Mai 1996 ausschloss (für unmöglich hielt; Woche 14. 2. 97, 21). 5. (Druckw.) durch Füllen mit ↑Ausschluss (2) die genaue Zeilenlänge herstellen: Zeilen a.

Universal-Lexikon. 2012.