Rechtsbücher,
im Spätmittelalter private Aufzeichnungen des geltenden deutschen Gewohnheitsrechts in deutscher Sprache durch rechtskundige Laien ohne amtlichen Auftrag. Später erlangten Rechtsbücher zum Teil gesetzesähnliches Ansehen, z. B. der Sachsenspiegel und der Schwabenspiegel. Nach 1400 wurde der Stoff von Rechtsbüchern gelegentlich in Abecedarien verarbeitet.
Universal-Lexikon. 2012.