Schwa|ben|spie|gel 〈m. 5; unz.〉 eines der dt. Rechtsbücher des MA
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Schwa|ben|spie|gel, der <o. Pl.>:
Rechtssammlung des deutschen Mittelalters.
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Schwabenspiegel,
die seit dem 17. Jahrhundert übliche Bezeichnung des Kaiserlichen Land- und Lehnrechts (Kaiserrecht, Landrechtsbuch). Der Schwabenspiegel wurde 1274/75 in Augsburg von einem unbekannten Geistlichen verfasst, der den damals auf Kaiser Konstantin I., den Großen, und Karl den Großen zurückgeführten Sachsenspiegel und andere auf kaiserliche Initiative zurückgehende fränkische mittelalterliche Rechtsquellen zugrunde legte (daher auch »kayserlich Rechtsbuch«). An den Sachsenspiegel reicht der Schwabenspiegel juristisch und sprachlich nicht heran; es fehlt besonders die Vertrautheit mit dem praktischen Rechtsleben. Dennoch galt das Rechtsbuch in Süddeutschland und der Schweiz; rd. 350 Handschriften sind erhalten.
Ausgaben: Der Schwabenspiegel, oder schwäbisches Land- und Lehenrecht-Buch, herausgegeben von F. L. A. von Lassberg (1840, Nachdruck 1972); Studia iuris Suevici, herausgegeben von K. A. Eckhardt u. a., Band 1: Urschwabenspiegel (1975).
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Schwa|ben|spie|gel, der <o. Pl.>: Rechtssammlung des deutschen Mittelalters.
Universal-Lexikon. 2012.