Akademik

Royalties
Royalties
 
[amerikanisch, 'rɔɪəltiːs], im amerikanischen Musikgeschäft übliche Bezeichnung für jenen Teil der Tantiemen, der sich aus dem Aufführungsrecht an einem Musikstück ergibt. Er wird durch eine gesetzlich festgelegte Gebühr für jede öffentliche Nutzung des Werkes in Form der Aufführung (bei Notendrucken) oder des Abspiels in Rundfunk, Diskotheken usw. (bei Tonträgervervielfältigung) abgegolten.
 
Siehe auch: Mechanicals.

Universal-Lexikon. 2012.