Benutzung; Gebrauch; Inanspruchnahme; Indienstnahme; Verwendung; Anwendung; Ergreifung (von Maßnahmen); Einsatz
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Nut|zung ['nʊts̮ʊŋ], die; -:das Anwenden, Benutzen, Einsetzen o. Ä. von etwas (in der Weise, dass es einen Nutzen, Ertrag bringt):
die friedliche Nutzung der Kernenergie; die landwirtschaftliche Nutzung eines Gebietes.
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Nụt|zung 〈f. 20〉 das Nutzen, Benutzen ● jmdm. ein Grundstück zur \Nutzung überlassen
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die landwirtschaftliche N. eines Gebietes;
die friedliche N. der Kernenergie.
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Nutzung,
Recht: die Frucht einer Sache oder eines Rechts sowie darüber hinaus die Vorteile, die der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt (§ 100 BGB), z. B. das Wohnen in einem Haus.
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Nụt|zung; die; -, -en <Pl. selten>: das ↑Nutzen (2 a): Mal war die Qualität der Rohstoffe nicht geeignet für industrielle N. (natur 3, 1991, 30); die wirtschaftliche N. eines Gewässers, von Bodenschätzen; die landwirtschaftliche N. eines Gebietes; die friedliche N. der Kernenergie; Mit der langfristigen N. der Fischbestände in der Ostsee befassen sich rund 120 Wissenschaftler (NNN 1. 3. 88, 1).
Universal-Lexikon. 2012.