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Schallaufzeichnung
Schall|aufzeichnung,
 
1) Elektroakustik: die Speicherung von Schallereignissen (Musik, Sprache u. a.) auf einem Träger; sie werden mithilfe elektroakustischer Wandler (Elektroakustik) zunächst in entsprechende elektrische Signale umgewandelt, die dann, je nach Art des Trägers (Schallspeichers), mechanisch (Nadeltonverfahren, Schallplatte), optisch (Lichttonverfahren), magnetisch (Magnettonverfahren) oder elektronisch gespeichert werden. - Die ersten Geräte zur Schallaufzeichnung arbeiteten rein mechanisch, z. B. der Phonograph.
 
 2) Messtechnik: die Registrierung und Sichtbarmachung von Schallereignissen zu ihrer Untersuchung, Analyse (z. B. von Sprachlauten in der Phonetik) und Erkennung. Dabei werden u. a. der zeitliche Verlauf des Schalldrucks oder der Schallschnelle aufgezeichnet oder das Schallspektrum gespeichert. Der Schall wird dazu mit einem Mikrofon in elektrischen Schwingungen umgewandelt; die Signale werden auf einem Oszilloskop oder dem Monitor eines Rechners angezeigt, ausgedruckt oder von einem Schreiber aufgezeichnet.

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Schạll|auf|zeich|nung, die: 1. Tonaufzeichnung. 2. Darstellung von Schallvorgängen in sichtbarer Form (z. B. mithilfe eines Oszillographen).

Universal-Lexikon. 2012.