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will|kür|lich ['vɪlky:ɐ̯lɪç] <Adj.>:a) vom Willen oder Bewusstsein gesteuert:
man unterscheidet willkürliche und unwillkürliche Bewegungen.
Syn.: beabsichtigt, ↑ bewusst, gewollt.
b) durch Willkür gekennzeichnet:
den willkürlichen Anordnungen des Herrschers gehorchen müssen.
c) unsystematisch und auf Zufall beruhend:
eine willkürliche Auswahl treffen; etwas ganz willkürlich festlegen.
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wịll|kür|lich 〈a. [-′—] Adj.〉
1. vom Willen gelenkt (Bewegung)
2. selbstherrlich, je nach Laune, ohne Rücksicht auf bes. Gegebenheiten
● etwas \willkürlich anordnen, festlegen, festsetzen
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wịll|kür|lich <Adj.> [spätmhd. willekürlich]:
1.
a) auf Willkür beruhend:
-e Anordnungen, Maßnahmen;
jmdn. w. benachteiligen;
b) nicht nach einem System erfolgend, sondern wie es sich zufällig ergibt:
eine -e Auswahl;
etw. ganz w. festlegen.
2. vom eigenen Willen gesteuert; bewusst erfolgend; gewollt:
-e Bewegungen;
bestimmte Muskeln lassen sich nicht w. in Tätigkeit setzen.
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wịll|kür|lich <Adj.> [spätmhd. willekürlich]: 1. a) auf Willkür beruhend: -e Anordnungen, Maßnahmen; Zusammenhalt, Solidarität ... das war die Waffe, mit der man eine -e Obrigkeit überwinden würde (Kühn, Zeit 134); Dabei setzt sich die Regierung ... nicht w. über die Interessen ihrer Nachbarstaaten hinweg (natur 2, 1991, 23); jmdn. w. benachteiligen; b) nicht nach einem System erfolgend, sondern wie es sich zufällig ergibt: eine -e Auswahl; Die Stundenzahlen sind natürlich Schätzungen, d. h. -e Annahmen (Richartz, Büroroman 27); etw. ganz w. festlegen. 2. vom eigenen Willen gesteuert; bewusst erfolgend; gewollt: -e Bewegungen; bestimmte Muskeln lassen sich nicht w. in Tätigkeit setzen.
Universal-Lexikon. 2012.