Äußerung
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vor|brin|gen ['fo:ɐ̯brɪŋən], brachte vor, vorgebracht <tr.; hat:[an zuständiger Stelle] als Wunsch, Meinung oder Einwand vortragen, zur Sprache bringen:
ein Anliegen, eine Frage vorbringen; dagegen lässt sich manches vorbringen.
Syn.: ↑ anbringen, ↑ anführen, ↑ angeben, ↑ anmelden, ↑ äußern, ↑ bekunden, ↑ darlegen, ↑ erwähnen, ↑ erzählen, geltend machen, ins Feld führen, ↑ mitteilen, ↑ sagen.
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vor||brin|gen 〈V. tr. 118; hat〉
2. 〈umg.〉 nach vorn bringen
● bring das Buch dem Lehrer ans Pult vor 〈umg.〉; eine Beschwerde \vorbringen; hat noch jmd. etwas vorzubringen?
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vor|brin|gen <unr. V.; hat:
1.
a) als Wunsch, Meinung od. Einwand äußern, erklären:
ein Anliegen, eine Frage v.;
Argumente [für, gegen etw.], Einwände [gegen etw.] v.;
dagegen lässt sich manches v.;
b) hervorbringen, von sich geben:
Worte, Laute v.
2. (ugs.) nach vorn bringen.
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Vor|brin|gen, das; -s, - (bes. schweiz.): als Antrag, Eingabe o. Ä. Vorgebrachtes: Diesem V. stellte die ... Ratsmehrheit allerdings das Argument des maßvollen Verbotes entgegen (NZZ 23. 10. 86, 7); Auf dessen (= des Vereins Helvetia Nostra) V. konnte nur eingetreten werden, soweit er die Verletzung von Verfahrensrechten ... behauptet hatte (Vaterland 27. 3. 85, 36).
Universal-Lexikon. 2012.