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Sicherheitssysteme
Sicherheits|systeme,
 
1) allgemein: Vorrichtungen und Maßnahmen, die der Erfüllung sicherheitstechnischer Anforderungen dienen; man unterscheidet zwischen aktiven, d. h. ständig arbeitenden, und passiven Sicherheitssysteme, die erst im Bedarfsfall aktiviert werden. Ein wichtiger Aspekt bei der Auslegung von Sicherheitssystemen ist die Berücksichtigung ausreichender Redundanz.
 
 2) Kerntechnik: Kernkraftwerk (Sicherheit).
 
 3) Kraftfahrzeugtechnik: Einrichtungen zur Unfallverhütung und zum Insassenschutz bei Unfällen. Besondere Schutzeinrichtungen sind z. B. der Airbag, Sicherheitsgurte, spezielle Kindersitze oder ein Überschlagschutz für Kabrios (ausklappbarer, elektronisch ausgelöster Überrollbügel). Zu den konstruktiven Maßnahmen gehören v. a. ausreichende Knautschzonen und eine verformungssteife Sicherheitsfahrgastzelle (Karosserie), aber auch der Einbau einer Sicherheitslenkung (Lenkung) oder eines Seitenaufprallschutzes (passive Sicherheit, Schutz vor Unfallfolgen). Zur Erhöhung der aktiven Fahrsicherheit und zur Unfallverhütung können zusätzlich Antiblockiersysteme, Antriebsschlupfregelungen, elektronische Reifenkontrollsysteme (Warnung vor Druckverlust), Fahrdynamikregelung, Bremsassistent, automatische Abstandskontrolle (ACC, englisch Adaptive cruise control), elektrohydraulische Bremsanlagen sowie elektrische Hilfskraft- oder Fremdkraftlenkungen eingesetzt werden.

Universal-Lexikon. 2012.