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Unfallverhütung
Ụn|fall|ver|hü|tung, die:
Verhütung von Unfällen.

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Unfallverhütung,
 
Unfallschutz, Gesamtheit der Maßnahmen, durch die Unfälle verhindert werden sollen. Wesentliche Erkenntnisse über U. werden aus der Praxis und durch die interdisziplinäre Unfallforschung gewonnen, die Unfallursachen und -gründe sowie die Folgen von Unfällen untersucht. Unfallforschung betreiben oder unterstützen u. a. folgende Institutionen: Bundesanstalt für Straßenwesen, Deutscher Verkehrssicherheitsrat (Straßenverkehr); Landesregierungen, Krankenkassen, Aktion »Das sichere Haus«, Deutscher Sportbund (Heim und Freizeit), Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, berufsgenossenschaftliche Einrichtungen, Gewerbeaufsicht (beruflicher Bereich). Die betriebliche U. liegt in der Verantwortung der Unternehmer. Diese arbeiten mit dem Betriebsrat, den Sicherheitsbeauftragten, den Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie mit den Betriebsärzten zusammen. Die staatlichen Aufsichtsorgane (v. a. Gewerbeaufsicht) sowie die technischen Aufsichtsdienste der Berufsgenossenschaften wirken bei der U. durch Aufklärung, Erlass von Vorschriften und Betriebskontrollen mit. Wichtige Vorschriften sind dabei: SGB VII, Gewerbeordnung, U.-V orschriften, Arbeitsstätten-VO, Arbeitsschutzgesetz, Gefahrstoff-VO, Gerätesicherheitsgesetz sowie Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure u. a. Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
 

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Ụn|fall|ver|hü|tung, die: Verhütung von Unfällen.

Universal-Lexikon. 2012.