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Sorten
Sorten,
 
Bankwesen: Banknoten und Münzen ausländischer Zentralbanken. Sorten werden im Gegensatz zu den Devisen nicht amtlich gehandelt; im Handel zwischen Kreditinstituten (Sortenhandel) orientiert sich der Sortenkurs bei konvertiblen Währungen am Devisenkurs der entsprechenden Währung. Der An- und Verkauf ausländischem Bargelds (v. a. im Rahmen des Geldwechselgeschäfts) und im Sortenhandel zwischen den Kreditinstituten zählt nicht zu den Bankgeschäften im Sinne § 1 Kreditwesengesetz.

Universal-Lexikon. 2012.