Sozialbeirat,
beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gebildetes unabhängiges Gremium aus Vertretern der Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Arbeitgeber, der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften und der Deutschen Bundesbank, das sich jährlich gutachtlich äußert (§§ 155, 156 SGB VI).
Universal-Lexikon. 2012.