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Gleich|zei|tig|keit 〈f. 20; unz.〉 gleichzeitiges Eintreten, Geschehen ● die \Gleichzeitigkeit beider Ereignisse gibt zu denken
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Gleich|zei|tig|keit, die; -, -en:
gleichzeitiges Eintreten, Vorsichgehen.
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Gleichzeitigkeit,
die Annahme, dass die Zeit an allen Orten des Universums gleich ablaufe und deshalb universell vergleichbar sei. Die Gleichzeitigkeit erscheint intuitiv unproblematisch; sie liegt der klassischen Physik zugrunde (Galilei-Transformation). Gleichwertig mit der Gleichzeitigkeit ist die Annahme von instantanen Fernwirkungen (Wirkungen z. B. der Gravitation breiten sich unendlich schnell aus). Der speziellen Relativitätstheorie zufolge ist die Lichtgeschwindigkeit die größte Geschwindigkeit, mit der sich Wirkungen fortpflanzen können. Daher können zwei bezüglich des Lichtkegels (Minkowski-Raum) zeitartig zueinander gelegene Ereignisse nur kausal verknüpft und deshalb nicht gleichzeitig sein (Relativierung der Gleichzeitigkeit). Für raumartig zueinander gelegene Ereignisse lässt sich zwar relativ zu jedem Inertialsystem, z. B. mithilfe von Lichtsignalen oder durch langsamen Uhrentransport, eine Gleichzeitigkeit definieren, aber diese ist vom Inertialsystem abhängig, sodass zwei relativ zu einem Inertialsystem gleichzeitige Ereignisse relativ zu einem anderen Inertialsystem im Allgemeinen nicht gleichzeitig sind. Weiter folgt, dass die Zeit in einem nahezu mit Lichtgeschwindigkeit bewegten System (Lorentz-Transformationen) im Vergleich zu einem relativ hierzu ruhenden System merklich langsamer abläuft (Zeitdilatation). Diese Tatsache spielt in der Elementarteilchenphysik (z. B. beim Zerfall von μ-Mesonen) eine wichtige Rolle. (Uhrenparadoxon)
P. Mittelstaedt: Der Zeitbegriff in der Physik (31989);
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Gleich|zei|tig|keit, die; -: gleichzeitiges Eintreten, Vorsichgehen.
Universal-Lexikon. 2012.