Standestracht,
Standeskleidung, in ständischen Systemen die für bestimmte Personengruppen aufgrund von Standeszugehörigkeit, sozialem Rang oder Berufsstand zugelassene beziehungsweise vorgeschriebene Kleidung. Standestrachten waren die Ornate geistliche und weltliche Würdenträger, durch Farbe, Material und Auszier herausgehobene Kleidungsformen bei Adel, Geistlichkeit und städtischen Oberschichten, die durch die Farben ihrer Dienstherren (Wappenfarben, Stadtfarben) oder bestimmte Gewandformen (Ratsherrenkleidung, Robe, Talar) gekennzeichnete Kleidung von Amtsträgern (Amtstrachten) sowie aus mittelalterlichen Zunfttraditionen erwachsene berufsständische Kleidungsgewohnheiten. Eine negative Kennzeichnung durch Kleidung erfuhren gesellschaftliche Randgruppen wie Juden, Henker, Prostituierte, Leprakranke und Almosenempfänger (Schandtrachten), Kleiderordnungen stellten für die einzelnen Stände Kleidungsnormen auf, ohne jedoch eindeutig festgelegte Standeskleidungen zu definieren. Nach katholischem Kirchenrecht sind die Kleriker verpflichtet, gemäß den örtlichen Gewohnheiten eine »geziemende kirchliche Kleidung« zu tragen.
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Stạn|des|tracht, die: für jmdn. aufgrund seiner Standeszugehörigkeit vorgeschriebene od. zugelassene Kleidung.
Universal-Lexikon. 2012.