1957 geschaffene Stiftung des öffentlichen Rechts in Berlin, die ihre Tätigkeit 1962 aufnahm und deren Zweck die Verwaltung und Fortentwicklung des ehemals preußischen Kulturbesitzes in Berlin ist. Unter Beachtung der Tradition obliegt es ihr, den sinnvollen Zusammenhang der Sammlungen zu erhalten und deren Auswertung in Wissenschaft und Bildung und für den Kulturaustausch zwischen den Völkern zu gewährleisten. Träger sind Bund und Länder. Die durch die Nachkriegsereignisse getrennten Teile der ehemaligen staatlichen preußischen Sammlungen wurden 1990 wieder zusammengeführt. Die verwaltungsmäßige Vereinigung der Institutionen in Ost und West erfolgte zum 1. 1. 1992. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz umfasst insgesamt 17 Staatliche Museen (Staatliche Museen zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz), die Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, das Geheime Staatsarchiv - Preußischer Kulturbesitz (Geheimes Staatsarchiv), das Ibero-Amerikanische Institut Preußischer Kulturbesitz und das Staatliche Institut für Musikforschung mit Musikinstrumenten-Museum Preußischer Kulturbesitz.
Universal-Lexikon. 2012.